Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für Verträge, die mit dem Hotel Rotgiesserhaus abgeschlossen werden, über die mietweise Überlassung von Bankett- oder Seminarräumen sowie Hotelzimmer und allen zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen durch das Hotel an den Kunden sofern sie die Merkmale der AGB-Bestimmungen erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Kunde im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der jeweilige Vertragspartner des Hotels.

Vertragsabschluss

a) Der Abschluss über die in Ziffer 1 genannten Räumlichkeiten kommt durch die Annahme einer entsprechenden Anfrage durch das Hotel zustande. Er verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Dem Hotel steht es frei, die Buchungen schriftlich zu bestätigen. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

b) Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Veranstaltungsräume anderweitig zu vermieten. Bei kurzfristig vereinbarten Veranstaltungen können vom Hotel gebrachte Vorleistungen in Rechnung gestellt werden.

c) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung eines Dritten vorliegt. Eine Unter- und Weitervermietung der Veranstaltungsräume bedarf der schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.

d) Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Preise, Zahlungsmodalitäten

a) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer (ohne Garantie auf bestimmte Zimmer) bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

b) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte

c) Leistungen und Tarife werden von der Direktion des Hotels frei festgelegt und können nach Vertragsabschluss nur dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Erbringung der Leistung mehr als 120 Tage beträgt.

d) Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer.

e) Die Zahlung von Einzelrechnungen kann bereits vorab verlangt werden. Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarungen sind übersandte Rechnungen sofort nach Erhalt, spätestens 7 Tage nach Leistungserbringung zur Zahlung fällig.

f) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum bestimmten Termin geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.

g) Die Zahlungsfrist überschreitende Außenstände werden mit einem monatlichen Verzugszins von 5% (je angefangener Monat) belegt. Rechnungsreklamationen sind unverzüglich mitzuteilen, spätestens nach 5 Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist können Reklamationen nicht mehr akzeptiert werden. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.

h) Eine Erstattung durch Gutschein berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen an den Gast ist nicht möglich.

i) Auf Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben. Eine Haftung des Hotels für die Leistung Dritter besteht jedoch nicht.

j) Das Hotel Rotgiesserhaus kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der Beträge abhängig machen, die ihr geschuldet werden, in Form von Anzahlung, Abschlagszahlung oder Gesamtzahlung, selbst wenn diese als Vorleistung zu erbringen sind.

Veranstaltungs- und Seminarräume

a) Reservierte Veranstaltungsräume stehen dem Gast nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Veranstaltungsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Hoteldirektion und berechtigt das Hotel zusätzliche Kosten für die Leistungsbereitstellung zu berechnen.

b) Alle Musikveranstaltungen müssen von den Gästen vorab der GEMA gemeldet werden. Das Hotel wird von den Veranstaltern bezüglich Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter entstanden sind, freigestellt.

Angabe der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit bei Raummiete

Die Veranstalter werden gebeten, insbesondere bei Veranstaltungen mit Übernachtungen, Teilnehmerlisten spätestens bis 14 Tage vor Ankunft zur Verfügung zu stellen.

Zimmerreservierungen / Stornierungen

a) Mündliche Reservierungen, sowie Reservierungen am Telefon sind verbindlich und bedürfen keiner weiteren schriftlichen Form. Gruppenreservierungen werden mit Unterschrift eines Vertrages bestätigt. Schriftliche Reservierungen erhalten ebenfalls den Status einer definitiven Reservierung.

b) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

c) Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

d) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

e) Stornierungen, Abbestellung und Änderungen der ursprünglichen Bestellung von Übernachtungen sind für den Gast bzw. Besteller unter Einhaltung einer Frist von 1 Woche kostenfrei möglich.

f) Abbestellungen der ursprünglichen Bestellung von Übernachtungen ab 10 Zimmer sind für den Gast bzw. Besteller unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen kostenfrei möglich. Minderung von 1 Zimmer der Gesamtzimmerzahl werden unter Einhaltung einer Frist von 1 Woche nicht berechnet.

g) Bei Nichteinhaltung dieser Fristen werden 90% des Logisumsatzes als pauschalierter Schadenersatz in Rechnung gestellt. Die Verkürzung des Reisezeitraumes oder gebuchter Leistungen, nach Antritt der Reise, führt nicht zu Preisminderungen.

Rücktrittsrecht des Hotels

a) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

b) Wird eine vereinbarte oder oben, gemäß Punkt 3 f) verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

c) Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.

d) Der Gebrauch des Namens des Hotels und angeschlossener Betriebsteile in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Vertragspartners z.B. Vorstellungsgespräche und Verkaufsveranstaltungen bedarf der schriftlichen Zustimmung durch das Hotel. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

e) Der Kunde wird, soweit es ihm möglich und zumutbar ist, alles tun um innere und äußere Störungen zu vermeiden. Hat das Hotel begründet Anlass zur Annahme, dass die vom Kunden vorgesehene Veranstaltung z.B. aufgrund ihres politischen Charakters, den reibungslosen Geschäftsablauf, die Sicherheit des Hotels oder dessen Ruf gefährdet oder zu gefährden droht, kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Hotel bei Vertragsabschluss über den wahren Charakter der Veranstaltung durch den Kunden nicht hinreichend informiert wurde.

f) Das Hotel hat die Ausübung des Rücktrittsrechts dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz gegen das Hotel.

g) Wird der Rücktritt des Hotels durch eine vertragswidrige, schuldhafte Pflichtverletzung des Kunden herbeigeführt, so kann das Hotel unbeschadet des Rücktritts die in Ziffer 6 und 7 aufgeführten Beträge als pauschalisierten Schadenersatz geltend machen. Dem Hotel und dem Kunden bleibt der Beweis eines höheren bzw. niederen Schadens unbenommen.

Haftung des Hotels

a) Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

b) Das Hotel haftet nach den Bestimmungen des BGB (maximal bis zu einer Summe von EUR 3.500,00). Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gemäß Paragraph 701 BGB nur bis zum Betrag vom EUR 800,00 gehaftet. Die Gäste werden aufgefordert, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Hierfür ist ein gesonderter Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Geld ist offen gegen eine Quittung zu hinterlegen.

c) Das Hotel lehnt, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Verantwortung für Schäden jedweder Art ab. Im Fall von Ausstellungsveranstaltungen und Seminaren ist den Gästen zu empfehlen, eine Versicherung abzuschließen, die eventuelle Schäden an ihren Ausstellungsgütern innerhalb der Hotelräume abdeckt.

d) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 1 Jahr, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Die Haftungsbedingungen und die kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels, soweit gesetzlich zulässig, auch bei Verletzung von Verpflichtungen, bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

e) Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das Hotel dem Gast gegenüber verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.

f) Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Parkplatz, der Garage oder im Keller unentgeltlich oder gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Dies gilt für Autos, Motorräder, Bikes, Roller sowie für Ausrüstungen jedweder Art (Ski, Snowboard, Schuhe, Stöcke und Ähnliches). Dem Gast obliegt die Sicherungspflicht. Er hat die Dinge ein oder abzuschließen. Für ungesicherte Gegenstände besteht keinerlei Haftung bei Verlust. Im Falle eines Verlustes obliegt dem Gast der Nachweis, dass er seiner Sicherungspflicht nachgekommen ist.

g) Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit großer Sorgfalt auszuführen. Schadenersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.

h) Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

i) Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben auf Kosten des Kunden. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

j) Im Rahmen seiner Dienstleistung übernimmt das Hotel in bestimmten Fällen die Beförderung von Personen und Gepäck. Eine Haftung von Personen- und Sachschäden ist auf die gesetzliche KFZ- bzw. Haftpflichtversicherung beschränkt. Für Verlust und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.

k) Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückhaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Die gesetzlich gewährten Gewährleistungs- und Ersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Hotel bleiben hiervon unberührt.

Haftung des Kunden für Beschädigungen

a) Der Kunde haftet für alle Schäden (Beschädigungen oder Verlust) am Gebäude oder Inventar die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen zumindest leicht fahrlässig verursacht werden. Entstehen Schäden durch ein Fehlverhalten von Besuchern oder sonstigen Dritten aus dem Bereich des Gastes, so ist der Gast verpflichtet, dem Hotel den entstandenen Schaden im Rahmen eigener Ersatzansprüche zugunsten des Hotels im eigenen Namen geltend zu machen. Das Hotel kann wahlweise die Abtretung der Ersatzansprüche verlangen.

b) Das Anbringen von Dekorationsmaterial und das Befestigen von Exponaten sind nur in Absprache mit dem Beauftragten der Bankettabteilung des Hotels gestattet. Eingebrachtes Dekorationsmaterial und eingebrachte Exponate müssen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Das Hotel ist berechtigt entsprechende Nachweise zu verlangen, bzw. das Anbringen und die Aufstellung dieser zu verweigern, wenn die Exponate und Dekorationsmaterialien den Anforderungen nicht entsprechen und sonstige Sachschäden zu befürchten sind.

c) In den gesamten Räumlichkeiten des Hotels herrscht striktes Rauchverbot. Bei Missachtung wird dem Gast eine Summe von 120 € in Rechnung gestellt.

Schlussbestimmungen

a) Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die (soweit rechtlich möglich) dem Sinn und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung und der ganzen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht. Dasselbe gilt für etwaige Lücken in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

c) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Chemnitz.